Glücksspielstaatsvertrag 2021: welche Limits gelten und was Casinos ohne deutsche Lizenz bedeuten
Die Regeln für Spieler mit Norm und Primärquelle.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) setzt für Online-Glücksspiel in Deutschland feste Grenzen: ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit, das grundsätzlich 1.000 € im Monat nicht übersteigen darf, einen Höchsteinsatz von 1 € je Spiel bei virtuellen Automatenspielen und eine durchschnittliche Spieldauer von mindestens fünf Sekunden. Diese Regeln binden Anbieter mit deutscher Erlaubnis, also die Anbieter auf der Whitelist der GGL.
Wer nach einem Online Casino ohne Limit sucht, landet in der Regel bei Anbietern, die nicht auf dieser Liste stehen. Laut GGL fehlen bei solchen Anbietern Spielerschutzmaßnahmen wie Einzahlungslimits oder Selbstsperren. Genau an dieser Stelle trennen sich Rechtslage und Suchanfrage.
Die Abschnitte unten ordnen die Erlaubnispflicht, alle Limits des Staatsvertrags, die Lizenzangaben der fünf Marken dieser Seite, die Strafnorm des § 285 StGB, Zahlungs- und Netzsperren, die Virtuelle Automatensteuer und das laufende BGH-Verfahren zur Rückforderung von Verlusten.
Erlaubnis und GGL-Whitelist
Grundlage ist § 4 Abs. 1 GlüStV: „Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet“ oder vermittelt werden. Unerlaubtes Glücksspiel ist verboten, ebenso die Mitwirkung an Zahlungen dafür. Im Internet erlaubnisfähig sind nach § 4 Abs. 4 nur Lotterien, Sport- und Pferdewetten, Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Für alle übrigen Formen heißt es: „Im Übrigen sind das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.“
Wichtig ist die Trennung der Spielformen. Online-Casinospiele im engeren Sinn, also Bankhalterspiele wie Roulette und Blackjack, regeln die Länder selbst; Stand Mai 2025 gab es dafür 5 Konzessionen in Schleswig-Holstein und Bayern. Slot-Anbieter mit GGL-Erlaubnis dürfen den Begriff „Online Casino“ nicht verwenden, nach § 22a Abs. 11 sind „Casino“ und „Casinospiele“ für virtuelle Automatenspiele nicht zulässig. Welche Tischlimits bei Roulette und Blackjack die fünf Marken nennen, zeigt die Seite zum Live-Casino ohne Limit mit allen bekannten Angaben.
Die Aufsicht im Internet liegt vor allem bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Die Länder haben sie nach § 27a zum 1. Juli 2021 als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt errichtet. Nach § 9 Abs. 8 veröffentlicht die Behörde eine „gemeinsame amtliche Liste (Whitelist)“ aller Veranstalter und Vermittler mit Erlaubnis. Sie wird mindestens monatlich aktualisiert, die GGL-Seite zuletzt am 02.10.2026, und lässt sich unter anderem nach virtuellen Automatenspielen, Online-Poker, Sportwetten und Online-Casinospielen filtern.
Die GGL formuliert die Folge ohne Einschränkung: „Alle Glücksspielangebote im Internet, die nicht auf der Whitelist stehen, sind illegal.“ Ein Angebot bleibt illegal, bis der Antrag genehmigt und der Anbieter aufgenommen ist; über laufende Anträge geben die Behörden keine Auskunft. Erlaubte Anbieter nutzen nach § 6e Abs. 3 ausschließlich eine .de-Domain, nennen auf der Startseite das Teilnahmeverbot unter 18 sowie Erlaubnis und Aufsicht; laut GGL erhalten sie zudem ein Prüfsiegel. Ein Firmensitz in Deutschland ist laut GGL nicht nötig, ein Angebot ohne .de ist dagegen immer unerlaubt.
Die Limits im GlüStV auf einen Blick
Die zentralen Grenzen stehen in §§ 6c, 6h und 22a GlüStV. Am bekanntesten ist das Einzahlungslimit von 1.000 €: Nach § 6c Abs. 1 legt jeder Spieler bei der Registrierung ein individuelles monatliches, anbieterübergreifendes Limit fest. Der Wortlaut: „Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen.“ Ohne festgelegtes Limit gibt es keine Spielteilnahme. Überwacht wird das über LUGAS, das länderübergreifende Aufsichtssystem aus Limitdatei und Aktivitätsdatei; das Limit setzt sich am Monatsersten zurück, auch fehlgeschlagene Zahlungen zählen mit.
Eine Erhöhung wird erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam, eine Verringerung gilt „sofort“. Laut GGL setzt ein Limit bis 10.000 € im Monat unauffälliges Spielverhalten und belegte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit voraus, eine Selbstauskunft reicht nicht. Über 10.000 € bis 30.000 € kommen nur höchstens 1 % der aktiven Spieler je Anbieter in Frage. Zusätzlich müssen Anbieter nach § 6c Abs. 2 tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits ermöglichen; sind sie ausgeschöpft, ist kein Weiterspielen erlaubt.
Für virtuelle Automatenspiele kommen die Spielregeln aus § 22a hinzu. Abs. 6: „Ein Spiel muss durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauern.“ Gemessen wird von der Spielerklärung bis zur Ergebnisanzeige. Abs. 7: „Der Einsatz darf einen Euro je Spiel nicht übersteigen.“ Die zuständige Behörde kann den Höchsteinsatz an geänderte Verhältnisse anpassen. Laut GGL ist ab 1. Juli 2026 unter Bedingungen der GGL eine gestufte, befristete Abweichung möglich: bis 3 € ab 21 Jahren, bis 5 € nach 90 Tagen suchtunauffälligen Spielverhaltens, befristet bis 31.12.2027.
§ 6h untersagt paralleles Spielen bei mehreren Anbietern. Über die Aktivitätsdatei wird der Spieler aktiv geschaltet, beim Wechsel gilt eine Wartefrist von fünf Minuten. Nach jeweils 60 Minuten muss ein Hinweis zur verstrichenen Spielzeit bestätigt werden; bei virtuellen Automatenspielen geht es danach erst fünf Minuten später weiter.
Auch der Zahlungsweg ist begrenzt. Nach § 6b Abs. 4 laufen Ein- und Auszahlungen nur über ein Zahlungskonto auf den Namen des Spielers, anonyme Zahlungsmittel sind im Fernvertrieb unzulässig. Das Geldwäschegesetz lässt in § 16 Abs. 4 eine Ausnahme zu, wenn höchstens 25 € je Transaktion und 100 € je Kalendermonat eingezahlt werden. Was das für Prepaid-Guthaben bedeutet und welche Alternativen es gibt, beschreibt die Seite Casino ohne Limit mit Paysafecard. Vor der Bestätigung der Spielerangaben darf nach § 6a Abs. 4 ausnahmsweise 72 Stunden ab Registrierung bis zu einem Einzahlungslimit von 100 € gespielt werden; Auszahlungen gibt es erst nach der Bestätigung.
Lizenzen der 5 Casinos
Die fünf Marken dieser Seite nennen Lizenzen aus anderen Rechtsordnungen, bei Rabona und Spinsy meldet casino.guru gar keine gültige Lizenz; zu einer deutschen Lizenz gibt es bei keiner Marke eine Angabe. Tsars Casino nennt eine Lizenz aus Anjouan (Komoren), Lizenz-Nr. ALSI-202503021-FI1, Betreiber ist TRINK N.V. Goldenbet Casino läuft unter einer Lizenz der Curaçao Gaming Authority, OGL/2024/1798/1048, Betreiber ist Santeda International B.V.
Bei Slotum Casino gehen die Quellen auseinander: laut casino.guru Anjouan (Komoren) ALSI-202508056-FI2 und Tobique Gaming Commission (New Brunswick) 0000002, laut Betreiber-AGB 09/2025 Curaçao Gaming Control Board OGL/2023/174/0082. Als Betreiber nennen casino.guru und AskGamblers 2026 Novatrix S.R.L., die AGB-Fassung 09/2025 Dama N.V., Curaçao. Für Rabona Casino meldet casino.guru keine gültige Lizenz, AskGamblers nennt PAGCOR und das Anjouan Gaming Board; Betreiber ist laut casino.guru Naale Limited, laut AskGamblers Stellar Ltd. Spinsy Casino hat laut casino.guru keine offizielle Lizenz, laut AskGamblers eine der Tobique Gaming Commission; Betreiber laut casino.guru NovaForge Ltd, laut AskGamblers Dreamline Ventures SRL.
Alle fünf akzeptieren laut den Quellen Spieler aus Deutschland, Tsars, Slotum, Rabona und Spinsy ausdrücklich laut casino.guru. Bei Spinsy steht Deutschland nicht in der Liste der Excluded Jurisdictions der Betreiber-AGB 2.3. Eine Volltextsuche in der GGL-Whitelist nach den Betreibernamen Santeda und Dama N.V. ergab 0 Treffer.
Eigene Grenzen nennen die Marken trotzdem. Slotum gibt auf der Zahlungsseite EUR max. 4.000 je Zahlungsmethode an und begrenzt den Einsatz bei Kartenspielen auf 1.000 €. Goldenbet nennt laut LCB Live-Tische ab 0,10 €, Einsätze bis 20.000 €. Mit aktivem Bonus gelten Höchsteinsätze: 5 € bei Goldenbet, Slotum und Rabona, bei Tsars laut casino.guru 2 € mit aktivem 1. und 2. Einzahlungsbonus und 5 € bei 40 %- und 25 %-Bonus, bei Spinsy 100 € laut Betreiber und 5 € laut casino.guru. Im deutschen System entscheidet über ein höheres Einzahlungslimit dagegen allein der erlaubte Anbieter, die GGL kann das Limit nicht ändern. Wie man das LUGAS-Limit erhöhen kann und welche Wartezeit gilt, steht auf der Seite dazu.
Auch bei Spielfunktionen weichen die Daten vom deutschen Rahmen ab. Bonus-Buy-Slots führen laut den Quellen Goldenbet, Slotum mit der filterbaren Kategorie „Bonus Buy“, Rabona mit der Kategorie „Bonuskäufe“ und Tsars mit der Kategorie „Feature buys“ nach Angaben eines Spielers; zu Spinsy gibt es keine Angabe. Bei Tsars wurde Autoplay in Slots laut einem Spielerbericht genutzt, zu den übrigen Marken gibt es dazu keine Angabe. Nach den GGL-Mindestanforderungen von 2024 ist Autoplay einschließlich Serienautomatik bei erlaubten Slots verboten, Jackpots untersagt § 22a Abs. 8. Was für Autoplay, Jackpots und Bonus Buy bei deutschen Slots im Einzelnen gilt, behandelt eine eigene Übersicht.
Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel: § 285 StGB
Der Staatsvertrag richtet sich an Anbieter, für Spieler ist das Strafgesetzbuch maßgeblich. § 285 StGB beginnt mit dem Satz: „Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe“ bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. Gemeint ist die Beteiligung an einem unerlaubten öffentlichen Glücksspiel, also an einem Angebot ohne Erlaubnis.
Die GGL führt die Strafbarkeit als eines der Risiken bei nicht erlaubten Anbietern auf. Weitere Risiken laut GGL: fehlender Spielerschutz, verweigerte Gewinnauszahlungen, Datenmissbrauch und fehlende Durchsetzbarkeit von Ansprüchen. Wörtlich heißt es: „Illegale Veranstalter verweigern oft die Auszahlung von Gewinnen“. Bei Transaktionsproblemen ist die GGL nicht zuständig; zivilrechtliche Ansprüche wie die Auszahlung von Guthaben, Datenschutz und Spielersperren liegen ebenfalls außerhalb ihrer Zuständigkeit. Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel, zu Unregelmäßigkeiten erlaubter Anbieter und zu Geldwäscheverdacht nimmt sie dagegen an.
Spielersperren laufen über eine bundesweite Sperrdatei. Der Abgleich mit ihr erfolgt laut GGL bei der Registrierung und bei jeder Anmeldung. Anbieter fragen mit Name, Vorname und Geburtsdatum ab; die Antwort lautet nur „Der Spieler ist nicht gesperrt“ oder „Der Spieler ist gesperrt“. Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen, und Anbieter dürfen sie nicht zur Entsperrung bewegen; nach Aufhebung einer Sperre sind Boni oder Rabatte dafür unzulässig. Ein Antrag auf Selbst- oder Fremdsperre kann außer beim Anbieter auch direkt bei der Stelle gestellt werden, die die Sperrdatei führt.
Diese Sperrdatei heißt OASIS und wird vom Regierungspräsidium Darmstadt geführt. Legale Anbieter müssen es laut GGL verpflichtend nutzen, Anbieter ohne OASIS-Anschluss sind laut GGL illegal. Was Limitdatei und Aktivitätsdatei erfassen und was ein Casino ohne LUGAS für Einzahlungen und Spielerschutz bedeutet, erklärt eine eigene Seite. Bei angeschlossenen Anbietern stehen die Selbstsperre ab drei Monaten, die Fremdsperre von mindestens einem Jahr und die 24-Stunden-Sperre per Panik-Button zur Verfügung; Sperrantrag und Antrag auf Beendigung sind für Spieler kostenfrei.
Payment-Blocking und Netzsperren
Neben dem Strafrecht hat die Aufsicht zwei Werkzeuge gegen unerlaubte Angebote. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 GlüStV kann sie Banken und Zahlungsdienstleistern nach Bekanntgabe „die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen“. Das betrifft beide Richtungen: die Einzahlung ebenso wie die Auszahlung eines Gewinns.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 kann die Aufsicht nach Bekanntgabe zudem „Maßnahmen zur Sperrung dieser Angebote“ gegen Diensteanbieter wie Zugangsvermittler und Registrare ergreifen. Das ist die Grundlage für Netzsperren. Zu Slotum warnt casino.guru, dass der Zugriff aus Deutschland per Netzsperre blockiert ist und VPN nicht erlaubt ist.
Im erlaubten Markt gilt für Auszahlungen zusätzlich § 16 Abs. 7 GwG: Sie dürfen nur per Zahlungsvorgang auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Spielers erfolgen, unter Angabe des Verwendungszwecks. Ändert der Spieler seine Zahlungs- oder Bankdaten, sind Auszahlungen bis zur Verifizierung der neuen Daten nur auf die zuvor hinterlegte Verbindung zulässig.
Eine Netzsperre oder ein Zahlungsverbot sagt nichts über die Spielregeln eines Angebots aus. Die Fünf-Sekunden-Vorgabe aus § 22a Abs. 6 ist eine Auflage für erlaubte virtuelle Automatenspiele; zu den fünf Marken gibt es zur Fünf-Sekunden-Regel durchgehend keine Angabe. Was ein Casino ohne 5-Sekunden-Regel ausmacht und wo die Regel nicht gilt, erklärt die zugehörige Seite.
Für das Spielkonto selbst setzt der Staatsvertrag weitere Regeln. Einzahlungen und Gewinne sind nach § 6b Abs. 2 unverzüglich gutzuschreiben, Auszahlungen mit der Anforderung unverzüglich vom Spielkonto abzuziehen. Spielerguthaben liegen getrennt von Anbietermitteln auf Treuhandkonten und sind gegen Insolvenz abzusichern. Wird das Konto geschlossen, ist das Guthaben spätestens innerhalb von fünf Werktagen zu überweisen; Gebühren für Schließung und Auszahlung sind unzulässig. Nach § 6d müssen Spieler Guthaben, Spielhistorie, Ein- und Auszahlungen und Limits der letzten zwölf Monate jederzeit einsehen können. Die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes greifen bei Glücksspielanbietern grundsätzlich bei Gewinnen oder Einsätzen ab 2.000 €, für Glücksspiel im Internet gilt diese Schwelle nach § 16 Abs. 1 GwG nicht.
Virtuelle Automatensteuer 5,3 %
Für virtuelle Automatenspiele gibt es eine eigene Steuer im Rennwett- und Lotteriegesetz. Nach § 36 RennwLottG sind Online-Nachbildungen von Automatenspielen steuerpflichtig, wenn der Veranstalter seinen Sitz im Inland hat oder der Spieler den Spielvertrag im Inland abschließt. Der Satz steht in § 38: „Die Virtuelle Automatensteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 37.“ Bemessungsgrundlage ist der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer selbst.
Steuerschuldner ist nach § 39 der Veranstalter, nicht der Spieler. Für Spieler gilt ein anderer Maßstab: Laut BFH (X R 8/21) bleibt Poker für Freizeit- und Hobbyspieler private Tätigkeit ohne steuerliche Auswirkung; wer systematisch auf Einkünfte abzielt, kann gewerbliche, einkommensteuerpflichtige Einkünfte erzielen.
Die Steuer knüpft an dieselbe Spielform an, für die § 22a die Spielregeln setzt. Virtuelle Automatenspiele laufen nach § 22a Abs. 5 nur in Euro und Cent, eine Umrechnung in andere Währungen ist verboten; Auszahlungsquote und Gewinnwahrscheinlichkeit des Höchstgewinns müssen erkennbar angezeigt werden. Zufallsgeneratoren sind nach § 6e vor dem Einsatz und mindestens einmal jährlich von unabhängigen Sachverständigen zu prüfen, die Ergebnisse gehen an die Behörde. Was die 5-Sekunden-Regel bei Slots für jeden einzelnen Spin bedeutet, zeigt die Seite dazu im Detail.
Für dieselbe Spielform verbietet § 22a das gleichzeitige Spielen mehrerer virtueller Automatenspiele, auch desselben Spiels, sowie Programmabläufe, die nach Ablauf eines Spiels selbstständig ein weiteres starten; ein Spiel beginnt nur auf Erklärung des Spielers. Kostenlose Demo-Versionen dürfen lizenzierte Anbieter nach § 6j nur Spielern mit Spielkonto anbieten, und die Demo muss bis auf Entgelt und Geldgewinn dem Echtgeldspiel entsprechen. Bietet ein Anbieter verschiedene Glücksspielformen auf einer Domain an, laufen sie nach § 4 Abs. 5 in getrennten Bereichen: Ein Wechsel ist frühestens nach einer Minute möglich, Gewinne aus einem Bereich sind erst nach einer Stunde in anderen Bereichen nutzbar.
Verluste zurückfordern: BGH-Verfahren 2026
Ob Spieler Verluste bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis zurückverlangen können, entscheidet sich vor den Zivilgerichten. Der Bundesgerichtshof hat dazu ein „Leitentscheidungsverfahren zur Erstattung von Verlusten bei unerlaubtem Online-Glücksspiel“ eingeleitet, bekannt gemacht in der Pressemitteilung Nr. 086/2026 vom 20.05.2026. Das Aktenzeichen lautet I ZR 216/25.
Im Verfahren verlangt ein Spieler 10.092 € Verluste aus Online-Casinospielen der Jahre 2020 bis 2022 von einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zurück. Die Vorinstanzen gaben dem Spieler recht. Die Verhandlung war für den 17.09.2026 angesetzt; zum Ergebnis liegt keine Angabe vor.
FAQ
Welches Einzahlungslimit schreibt der Glücksspielstaatsvertrag vor?
Nach § 6c Abs. 1 GlüStV legt jeder Spieler ein monatliches, anbieterübergreifendes Einzahlungslimit fest, das grundsätzlich 1.000 € im Monat nicht übersteigen darf. Mehr ist laut GGL nur bis 10.000 € bei belegter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und bis 30.000 € für höchstens 1 % der aktiven Spieler je Anbieter möglich.
Gibt es neben dem gesetzlichen Einzahlungslimit weitere Limits?
Ja. Anbieter müssen nach § 6c Abs. 2 zusätzlich tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsatz-, Einzahlungs- und Verlustlimits anbieten. Bei Slots gilt außerdem ein Höchsteinsatz von 1 € je Spiel nach § 22a Abs. 7; was ein Casino ohne 1-Euro-Limit ausmacht und was ab Juli 2026 beim Einsatz pro Spin gilt, behandelt eine eigene Seite.
Wo steht die 5-Sekunden-Regel im Glücksspielstaatsvertrag?
In § 22a Abs. 6 GlüStV 2021. Der Gesetzestext ist unter anderem in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS) veröffentlicht.
Was besagt die 5-Sekunden-Regel?
„Ein Spiel muss durchschnittlich mindestens fünf Sekunden dauern“, gemessen von der Spielerklärung bis zur Ergebnisanzeige. Die Regel gilt für virtuelle Automatenspiele erlaubter Anbieter.
Ist ein Casino ohne Einsatzlimit legal?
Laut GGL sind alle Glücksspielangebote im Internet, die nicht auf der Whitelist stehen, illegal. Erlaubte Slots haben einen Höchsteinsatz von 1 € je Spiel; ab 1. Juli 2026 ist unter Bedingungen der GGL befristet bis 31.12.2027 eine Abweichung bis 3 € ab 21 Jahren und bis 5 € nach 90 Tagen suchtunauffälligen Spielverhaltens möglich.
Ist die Teilnahme bei Casinos ohne deutsche Erlaubnis strafbar?
§ 285 StGB sieht für die Beteiligung an unerlaubtem öffentlichem Glücksspiel Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vor. Die GGL nennt die Strafbarkeit als Risiko bei nicht erlaubten Anbietern.
Weitere Themen
Die anderen Vergleiche und alle Profile auf einen Blick.
Glücksspiel kann süchtig machen. Spielen Sie verantwortungsbewusst und nur mit Geld, dessen Verlust Sie verkraften. Hilfe und Beratung bieten die BZgA unter check-dein-spiel.de und die Suchtberatungsstellen der Länder, kostenlos und anonym.